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GESELLSCHAFTS-

RECHT

Auch für gesellschaftsrechtliche Fragen verfügt unser Team über umfangreiche Erfahrung und steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ob es um die Unternehmensgründung, eine Änderung der Rechtsform, die Weitergabe, den Verkauf oder aber die Absicherung des Unternehmers geht – In all diesen Fragen ist das Notariat Mauerkirchen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Die wichtigste Entscheidung bei der Unternehmensgründung ist die Frage der Rechtsform.

Folgende Rechtsformen stehen zur Wahl:

  • Einzelunternehmen

  • Personengesellschaft (OG, KG)

  • Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)

 

Der Einzelunternehmer sowie die unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft haften stets mit ihrem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Kommanditisten einer KG haften nur mit ihrer Hafteinlage. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften grundsätzlich nur mit dem von ihnen übernommenen Stamm- oder Grundkapital. Dafür setzt die Gründung einer Kapitalgesellschaft auch ein Mindestkapital voraus. Dieses beträgt derzeit € 10.000,- bei einer GmbH (mit Auffüllungspflicht auf € 35.000,-), jedoch € 70.000,- bei einer Aktiengesellschaft. Kapitalgesellschaften dürfen an ihre Gesellschafter lediglich festgestellte Gewinne ausschütten. Außerdem müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Aktiengesellschaften müssen darüber hinaus einen Aufsichtsrat und einen Wirtschaftsprüfer bestellen sowie jährlich eine notariell beurkundete Hauptversammlung abhalten.

Eine GmbH ist im Vergleich zu einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft mit etwas höheren laufenden Kosten, eine Aktiengesellschaft sogar mit erheblich höheren Kosten, verbunden.

Gründe die für eine GmbH sprechen können:

• haftungsrechtliche Überlegungen (insbesondere in kritischen Branchen wie Bau- und Baunebengewerbe,

  Architektur und Statik, Transport und Spedition, Fahrzeugtechnik, aber auch IT-Betriebe)

• steuerrechtliche Überlegungen durch die unterschiedliche Besteuerung von Einzelunternehmen und

  Personengesellschaften einerseits sowie Kapitalgesellschaften andererseits

  (üblicherweise erst bei sehr hohen Jahresgewinnen)

• Trennung zwischen Unternehmen und Privatvermögen

 

Wichtig ist aber in jedem Fall, vor Unternehmensgründung einen Businessplan – am besten zusammen mit einem versierten Steuerberater - zu erstellen und dabei insbesondere zu überprüfen, ob für das Unternehmen ausreichend Eigenkapital zu Verfügung steht. Mangelnde Eigenkapitalausstattung kann sogar bei einer GmbH zur persönlichen Haftung der Gesellschafter führen.

WEITERE SCHRITTE:

Außerdem sollte ein Beratungstermin mit der zuständigen Bezirksstelle der Wirtschaftskammer vereinbart werden, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Neugründung (und der damit verbundenen Förderungen) vorliegen.

Nach Gründung des Unternehmens ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Gewerbeberechtigung zu beantragen.

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