top of page

GESELLSCHAFTS-

RECHT

Auch für gesellschaftsrechtliche Fragen verfügt unser Team über umfangreiche Erfahrung und steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ob es um die Unternehmensgründung, eine Änderung der Rechtsform, die Weitergabe, den Verkauf oder aber die Absicherung des Unternehmers geht – In all diesen Fragen ist das Notariat Mauerkirchen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

ÄNDERUNGDERRECHTSFORM

Die Entwicklung des Unternehmens kann dazu führen, dass die ursprünglich gewählte und passende Rechtsform den Erfordernissen nicht mehr entspricht. Ob ein stark gewachsenes Einzelunternehmen als GmbH weitergeführt werden soll, ob ein Einzelunternehmer sich mit Partnern zu einer Gesellschaft zusammen schließt, oder aber die Übertragung des Unternehmens vorbereitet werden soll – in all diesen Fällen wird die Rechtsform des Unternehmens geändert.

Beispiel für Rechtsformänderungen:

Bei der Einbringung kann ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft als GmbH weitergeführt werden. Dies kann sogar steuerlich bis zu neun Monate rückwirkend und in manchen Fällen ohne Einzahlung eines Stammkapitals erfolgen.

Soll eine GmbH in ein Einzelunternehmen rückgeführt werden, liegt eine Umwandlung vor.

Besondere Vorsicht geboten ist bei der Hereinnahme eines neuen Partners durch einen Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft. Diese Vorgänge stellen einen Zusammenschluss dar.

Qualifizierte Beratung durch den Steuerberater und gerne auch unsere Kanzlei hilft, teure Fehler zu vermeiden. Insbesondere sind zur Vermeidung unerwünschter steuerlicher Folgen die Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu beachten.

bottom of page