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Erbrecht/

Verlassenschaftsverfahren

Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält. Wenn ich nicht selbst vorsorge, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz – auch wenn ich das gar nicht will.

ALLGEMEIN

Gesetzliche Erbfolge:

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer meine Erben sind, wenn ich kein (gültiges) Testament hinterlasse. Leider passiert das sehr oft wegen eines Irrtums über die gesetzliche Erbfolge.

Testament: 

Durch ein Testament kann ich selbst meine Erbfolge bestimmen, z.B. meinen Ehepartner als alleinigen Erben einsetzen. Aber: Nach meinem Tod ist es leider zu spät …

Pflichtteil:

Bestimmte nahe Angehörige erhalten immer einen Anteil am Erbe. Nur in wenigen Ausnahmen kann dieser verringert oder gar entzogen werden – ob´s mir passt oder nicht.

Verlassenschaftsverfahren:

Im Verlassenschaftsverfahren – für das der Notar als Gerichtskommissär zuständig ist – wird festgestellt, welches Vermögen der Verstorbene hinterlassen hat, wem dieses zufällt und wie es mit der Haftung für allfällige Schulden aussieht.

Erbantrittserklärung:

Jeder Erbe muss ausdrücklich erklären, dass er die Erbschaft annimmt. Danach richtet sich auch seine Haftung für allfällige Schulden des Verstorbenen. Ohne Erklärung wird er nicht Erbe – und haftet auch nicht.

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