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GESELLSCHAFTS-

RECHT

Auch für gesellschaftsrechtliche Fragen verfügt unser Team über umfangreiche Erfahrung und steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ob es um die Unternehmensgründung, eine Änderung der Rechtsform, die Weitergabe, den Verkauf oder aber die Absicherung des Unternehmers geht – In all diesen Fragen ist das Notariat Mauerkirchen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

ALLGEMEIN

Schon bei der Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach der optimalen Rechtsform. Ein Einzelunternehmen ist vom Verwaltungsaufwand sicherlich die einfachste Form ein Unternehmen zu gründen. Allerdings haftet der Unternehmer auch für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem Privatvermögen und ohne jede Beschränkung.

Die einmal gewählte Rechtsform muss aber nicht bis zur Schließung des Unternehmens gleich bleiben. Das Umgründungssteuergesetz zeigt Wege auf die Rechtsform eines bestehenden Unternehmens an neue Erfordernisse anzupassen.

Auch wenn wir es nicht wahr haben wollen – jede Unternehmerkarriere endet irgendwann und das Unternehmen wird von anderen Personen weiter geführt. Traditionell übernehmen Kinder die Unternehmen der Eltern, um sie fortzuführen. Sind Kinder nicht vorhanden oder am Unternehmen nicht interessiert kommen auch sonstige Verwandte, oder – in letzter Zeit immer stärker – Mitarbeiter des Unternehmens als Übernehmer in Betracht.

Nicht alle Unternehmen haben dauerhaft Bestand. Auch die rechtzeitige Beendigung eines Unternehmens kann helfen, das Familienvermögen zu erhalten. 

Der kluge Unternehmer sorgt vor – damit sein Unternehmen immer handlungsfähig bleibt, auch wenn der Unternehmer selbst wegen Krankheit oder Unfall ausfällt.

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