Als (Liegenschafts-)Kaufvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem ein Käufer eine Liegenschaft vom Verkäufer gegen Bezahlung eines, im Wesentlichen dem Wert der Liegenschaft, entsprechenden Kaufpreises erwirbt. Die Gegenleistung besteht also in einem Geldbetrag.
Als (Liegenschafts-)Schenkungsvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine Liegenschaft ohne Gegenleistung zuwendet. Wird eine Gegenleistung vereinbart, die jedoch nicht annähernd dem Wert der Liegenschaft entspricht (z.B. Darlehensrest) sprechen wir von einer gemischten Schenkung.
Als (Liegenschafts-)Übergabe bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Übergeber dem Übernehmer eine Liegenschaft überlässt, sich jedoch daran noch Rechte vorbehält oder ausbedingt (z.B. Wohnrecht).
Unter dem Begriff "Liegenschaften" fassen wir bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Anteile daran, insbesondere also Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gärten, aber auch Zinshäuser, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke samt Hofstelle, Betriebsgebäude samt Freiflächen zusammen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer von Grund und Boden auch der Eigentümer des Gebäudes. Das ist insbesondere auch beim Bau eines Einfamilienhauses durch Ehegatten oder Lebensgefährten zu beachten, wenn das Grundstück im Eigentum nur eines Partners steht!!!
Ausnahmen von diesem Grundsatz bilden das Baurecht und das Superädifikat (grundstücksgleiche Rechte). Diese können insbesondere für Betriebsgebäude interessant sein.
Als (Liegenschafts-)Kaufvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem ein Käufer eine Liegenschaft vom Verkäufer gegen Bezahlung eines, im Wesentlichen dem Wert der Liegenschaft, entsprechenden Kaufpreises erwirbt. Die Gegenleistung besteht also in einem Geldbetrag.
Als (Liegenschafts-)Schenkungsvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine Liegenschaft ohne Gegenleistung zuwendet. Wird eine Gegenleistung vereinbart, die jedoch nicht annähernd dem Wert der Liegenschaft entspricht (z.B. Darlehensrest) sprechen wir von einer gemischten Schenkung.
Als (Liegenschafts-)Übergabe bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Übergeber dem Übernehmer eine Liegenschaft überlässt, sich jedoch daran noch Rechte vorbehält oder ausbedingt (z.B. Wohnrecht).
Unter dem Begriff "Liegenschaften" fassen wir bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Anteile daran, insbesondere also Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gärten, aber auch Zinshäuser, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke samt Hofstelle, Betriebsgebäude samt Freiflächen zusammen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer von Grund und Boden auch der Eigentümer des Gebäudes. Das ist insbesondere auch beim Bau eines Einfamilienhauses durch Ehegatten oder Lebensgefährten zu beachten, wenn das Grundstück im Eigentum nur eines Partners steht!!!
Ausnahmen von diesem Grundsatz bilden das Baurecht und das Superädifikat (grundstücksgleiche Rechte). Diese können insbesondere für Betriebsgebäude interessant sein.
Tel.: 07724/2268-0 | Mail: office@notar-obermayr.at
UNSER TEAM
Unser wichtigster Erfolgsfaktor ist unser kompetentes, freundlichens und motiviertes Team. Egal mit welchem Problem Sie sich an uns wenden - auf dieser Seite finden Sie die richtigen Ansprechpartner.
MAG. ELMAR OBERMAYR
geboren 1967 in Linz
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
Praktika bei der Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer in Paris und bei der EU Kommission
beruflicher Werdegang:
1995 - 1998Rechtsanwaltsanwärter in einer wiener Wirtschaftskanzlei
1998 - 2009Notariatskandidat und -substitut im Notariat Neumarkt am Wallersee
seit 2004eingetragener Mediator
Oktober 2009Ernennung zum öffentlichen Notar in Mauerkirchen per 1.2.2010
seit 1.2.2010 öffentlicher Notar in Mauerkirchen
+43 (0)7724 2268
MAG. ELMAR OBERMAYR
öff. Notar
MAG. VERENA DOBLHOFER, LL.M.
geprüfte Notariatskandidatin
MAG. VERENA DOBLHOFER, LL.M.
Studium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz
beruflicher Werdegang:
2010 - 2011 diverse Rechtspraktika während dem Studium
2010 - 2011 studentischer Mitarbeiter am Institut für Zivilrecht in der Abteilung für Grundlagenforschung an der JKU Linz
2012 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der JKU Linz
2012 Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Braunau am Inn und am Landesgericht Ried im Innkreis
seit 2013 Notariatskandidatin im Notariat Mauerkirchen
seit 2014 geprüfte Notariatskandidatin
seit 2016 Notarsubstitutin
2022 Abschluss des Postgraduate Studiums "Familienunternehmen und Vermögensplanung" LL.M. - Master of Laws an der Universität Wien
Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren
Rechtsberatung und allgemeines Vertragsrecht
DI - DO von 08:00-12:00 + 14:00-17:00 & FR von 08:00-12:00 Uhr
+43 (0)7724 2268 | office@notar-obermayr.at
MONIKA FEICHTINGER
seit 1994 im Notariat Mauerkirchen
Frau Feichtinger steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr
+43 (0)7724 2268-14
MONIKA FEICHTINGER
Kanzleileitung
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, allgemeines Vertragsrecht
ELISABETH BAIER
seit 2009 im Notariat Mauerkirchen
Frau Baier ist derzeit in Karenz.
ELISABETH BAIER
derzeit in Karenz
GABRIELE ECKER
seit 1993 im Notariat Mauerkirchen
Frau Ecker steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
+43 (0)7724 2268-17
GABRIELE ECKER
Verlassenschaftsverfahren und allgemeines Vertragsrecht
MAG. MAGDALENA HUFNAGL
seit 2023 im Notariat Mauerkirchen
Frau Mag. Hufnagl steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
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Mag. magdalena hufnagl
Notariatskandidatin
MANUELA SCHMIDT
seit 2007 im Notariat Mauerkirchen
Frau Schmidt steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr
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MANUELA SCHMIDT
Empfang und allgemeine Sekretariatsarbeiten
MAG. BRIGITTE HAYDTNER-OBERMAYR
seit 2010 im Notariat Mauerkirchen
Tel: +43 (0)7724 2268
Mag. Brigitte HAYDTNER-OBERMAYR
Buchhaltung und Rechnungswesen