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BEGLAUBIGUNG

Auf manchen Urkunden muss die Unterschrift notariell beglaubigt werden. Der Notar bestätigt dabei die Echtheit der Unterschrift. Eine inhaltliche Kontrolle der Urkunde ist damit nicht verbunden!

Was ist eine Beglaubigung?

Mit der notariellen Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift, also die Abgabe der Unterschrift durch eine bestimmte Person. Dabei muss der Notar die Identität des Unterschreibenden überprüfen. Dies erfolgt im Normalfall durch Vorlage und Überprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises, wobei das Foto im Besonderen der Prüfung der Identität dient.

Was kostet eine Beglaubigung?

Mit der Unterschriftsbeglaubigung sind auch Kosten verbunden. Diese gliedern sich auf in die eigentliche Gebühr für die Tätigkeit des Notars und seiner Kanzlei, die sich nach der sogenannten Bemessungsgrundlage (z.B. Kaufpreis bei einem Kaufvertrag, Höhe des Pfandrechtes samt Nebengebühren bei einer Pfandurkunde, …)   sowie die vom Notar an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer auf diese Notariatsgebühr und die ebenfalls an das Finanzamt abzuführende Gebühr von derzeit € 14,30.

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