Als (Liegenschafts-)Kaufvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem ein Käufer eine Liegenschaft vom Verkäufer gegen Bezahlung eines, im Wesentlichen dem Wert der Liegenschaft, entsprechenden Kaufpreises erwirbt. Die Gegenleistung besteht also in einem Geldbetrag.
Als (Liegenschafts-)Schenkungsvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine Liegenschaft ohne Gegenleistung zuwendet. Wird eine Gegenleistung vereinbart, die jedoch nicht annähernd dem Wert der Liegenschaft entspricht (z.B. Darlehensrest) sprechen wir von einer gemischten Schenkung.
Als (Liegenschafts-)Übergabe bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Übergeber dem Übernehmer eine Liegenschaft überlässt, sich jedoch daran noch Rechte vorbehält oder ausbedingt (z.B. Wohnrecht).
Unter dem Begriff "Liegenschaften" fassen wir bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Anteile daran, insbesondere also Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gärten, aber auch Zinshäuser, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke samt Hofstelle, Betriebsgebäude samt Freiflächen zusammen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer von Grund und Boden auch der Eigentümer des Gebäudes. Das ist insbesondere auch beim Bau eines Einfamilienhauses durch Ehegatten oder Lebensgefährten zu beachten, wenn das Grundstück im Eigentum nur eines Partners steht!!!
Ausnahmen von diesem Grundsatz bilden das Baurecht und das Superädifikat (grundstücksgleiche Rechte). Diese können insbesondere für Betriebsgebäude interessant sein.
Als (Liegenschafts-)Kaufvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem ein Käufer eine Liegenschaft vom Verkäufer gegen Bezahlung eines, im Wesentlichen dem Wert der Liegenschaft, entsprechenden Kaufpreises erwirbt. Die Gegenleistung besteht also in einem Geldbetrag.
Als (Liegenschafts-)Schenkungsvertrag bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine Liegenschaft ohne Gegenleistung zuwendet. Wird eine Gegenleistung vereinbart, die jedoch nicht annähernd dem Wert der Liegenschaft entspricht (z.B. Darlehensrest) sprechen wir von einer gemischten Schenkung.
Als (Liegenschafts-)Übergabe bezeichnen wir einen Vertrag, mit dem der Übergeber dem Übernehmer eine Liegenschaft überlässt, sich jedoch daran noch Rechte vorbehält oder ausbedingt (z.B. Wohnrecht).
Unter dem Begriff "Liegenschaften" fassen wir bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Anteile daran, insbesondere also Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gärten, aber auch Zinshäuser, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke samt Hofstelle, Betriebsgebäude samt Freiflächen zusammen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer von Grund und Boden auch der Eigentümer des Gebäudes. Das ist insbesondere auch beim Bau eines Einfamilienhauses durch Ehegatten oder Lebensgefährten zu beachten, wenn das Grundstück im Eigentum nur eines Partners steht!!!
Ausnahmen von diesem Grundsatz bilden das Baurecht und das Superädifikat (grundstücksgleiche Rechte). Diese können insbesondere für Betriebsgebäude interessant sein.
Tel.: 07724/2268-0 | Mail: office@notar-obermayr.at
AMTSTAGE 2024 IN ALTHEIM:
(zu den angegebenen Terminen im Stadtamt Altheim. Freitags: 10:00-12:00 | Dienstags: 16:30-17:30
die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!)
Di. 09.01.2024
Fr. 19.01.2024
Di. 23.01.2024
Fr. 02.02.2024
Di. 06.02.2024
Fr. 16.02.2024
Di. 20.02.2024
Fr. 01.03.2024
Di. 05.03.2024
Fr. 15.03.2024
Di. 26.03.2024
Fr. 05.04.2024
Fr. 05.07.2024
Di. 09.07.2024
Fr. 19.07.2024
Di. 23.07.2024
Fr. 02.08.2024
Di. 06.08.2024
Di. 13.08.2024
Di. 27.08.2024Di
Fr. 06.09.2024
Di. 10.09.2024
Fr. 20.09.2024
Di. 09.04.2024
Fr. 19.04.2024
Di. 23.04.2024
Fr. 03.05.2024
Di. 07.05.2024
Fr. 17.05.2024
Di. 28.05.2024
Fr. 07.06.2024
Di. 11.06.2024
Fr. 21.06.2024
Di. 25.06.2024
Di. 24.09.2024
Fr. 04.10.2024
Di. 08.10.2024
Fr. 18.10.2024
Di. 22.10.2024
Di. 05.11.2024
Fr. 15.11.2024
Di. 26.11.2024
Fr. 06.12.2024
Di. 10.12.2024
Fr. 20.12.2024
AMTSTAGE 2024 IN ASPACH:
(zu den angegebenen Terminen im GASTHAUS DANZER. 16:00-17:30
die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!)
Di. 16.01.2024
Di. 27.02.2024
Di. 19.03.2024
Di. 16.04.2024
Di. 21.05.2024
Di. 18.06.2024
Di. 16.07.2024
Di. 20.08.2024
Di. 17.09.2024
Di. 15.10.2024
Di. 19.11.2024
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AMTSTAGE 2024 IN UTTENDORF:
(zu den angegebenen Terminen iN DER MARKTGEMEINDE HELPFAU-UTTENDORF. Freitags: 10:00-12:00
die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!)
Fr. 12.01.2024
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Fr. 09.02.2024
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