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GESELLSCHAFTS-

RECHT

Auch für gesellschaftsrechtliche Fragen verfügt unser Team über umfangreiche Erfahrung und steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ob es um die Unternehmensgründung, eine Änderung der Rechtsform, die Weitergabe, den Verkauf oder aber die Absicherung des Unternehmers geht – In all diesen Fragen ist das Notariat Mauerkirchen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

WEITERGABE

Auch bei der Weitergabe des Unternehmens spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle. Bei einer GmbH muss der das Unternehmen leitende Geschäftsführer nicht notwendigerweise auch Gesellschafter sein. Auch durch die zivil- und steuerrechtliche Trennung zwischen Unternehmen und Privatvermögen besteht ein erheblich höherer Gestaltungsspielraum als bei der Weitergabe von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

VIELE FRAGEN SIND ZU KLÄREN:

  • Soll beim Rückzug aus dem operativen Tagesgeschäft (z.B. bei Pensionsantritt) auch das Unternehmen selbst weitergegeben werden?

  • Wird ein gestaffelter Übergang gewünscht?

  • Wünscht der abtretende Gesellschafter regelmäßige Zahlungen zur Aufbesserung seiner Pension?

  • Wenn die Firmenliegenschaft im Privatvermögen steht: Soll auch diese übertragen werden?

  • Wenn ja, an wen?

 

STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN:

Derzeit fällt bei einer Unternehmensübertragung keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer an. Für die Übertragung von Liegenschaften ist aber Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Liegenschaft zwar im Eigentum einer Gesellschaft steht, jedoch zumindest 95 % der Anteile an der Gesellschaft innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren übertragen oder in einer Hand vereinigt werden. Schließlich ist bei einer Übertragung mit Gegenleistung zu überprüfen, ob steuerlich ein Verkauf des Unternehmens (oder der Anteile) vorliegt. Ein allfälliger Gewinn unterliegt in diesem Fall der Einkommenssteuer.

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