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GESELLSCHAFTS-

RECHT

Auch für gesellschaftsrechtliche Fragen verfügt unser Team über umfangreiche Erfahrung und steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ob es um die Unternehmensgründung, eine Änderung der Rechtsform, die Weitergabe, den Verkauf oder aber die Absicherung des Unternehmers geht – In all diesen Fragen ist das Notariat Mauerkirchen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

BEENDIGUNG

Einzelunternehmen und Personengesellschaften:

Ein Einzelunternehmen kann seinen Betrieb relativ einfach einstellen. Selbstverständlich sind dabei allfällige steuerrechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Für allfällige Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen – eine formelle Liquidation ist daher nicht erforderlich. Ist der Einzelunternehmer im Firmenbuch eingetragen, muss die Eintragung auch wieder gelöscht werden. Ähnliches gilt für eine Personengesellschaft.

Kapitalgesellschaften:

Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) verbleibt grundsätzlich kein mit seinem Privatvermögen haftender Gesellschafter. Daher muss hier ein formelles Liquidationsverfahren durchgeführt werden, um Gläubigern rechtzeitig die Gelegenheit zu geben ihre Forderungen geltend zu machen. In manchen Fällen bietet sich aus steuerlichen Gründen auch eine Umwandlung in ein Einzelunternehmen an. Hier ist jedoch das Haftungsrisiko zu beachten! Vermögenslose Kapitalgesellschaften können – insbesondere wenn keine Gläubiger vorhanden sind - auch von Amtswegen aus dem Firmenbuch gelöscht werden. Auf diesen einfachen und kostengünstigen Weg besteht aber kein Rechtsanspruch.

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