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LIEGENSCHAFTS-

RECHT

Liegenschaftsverträge zählen für unsere Kanzlei zum Kern unserer Tätigkeit. Juristen unterscheiden dabei zwischen Kaufverträgen, Tauschverträgen und Übergabsverträgen.

ÜBERGABSVERTRAG

Typische Beispiele für Übergabsverträge sind:

Übertragung eines Wohnhauses/einer Eigentumswohnung von Eltern an Kinder, wobei sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten.

Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Vorbehalt eines Wohnungsrechtes sowie eines Nahrungsaustrages und sonstiger Rechte („Viertel“).

Übertragung eines Gewerbebetriebes gegen Vorbehalt einer lebenslangen Rentenzahlung.

Was ist der Vorteil einer Übergabe zu Lebzeiten?

Wird ein landwirtschaftlicher oder ein Gewerbebetrieb zu Lebzeiten übergeben, ist die Nachfolge jedenfalls geregelt und treten im Todesfall keine Unklarheiten mehr auf.

Bei Wohnhäusern wird insbesondere die Investition des Übernehmers (Zubau, Ausbau, Renovierung) abgesichert.

Darüber hinaus kann nach dem derzeitigen Sozialhilfegesetz fünf Jahre nach der Übergabe nicht mehr auf das übergebene Vermögen zugegriffen werden, um die Kosten eines Pflegeheimes zu bezahlen.

Was ist der Nachteil einer Übergabe zu Lebzeiten?  

Der Vermögenswert gehört nicht mehr dem Übergeber, kann also vom Übergeber auch nicht mehr verkauft werden. Sollte es sich der Übergeber später anders überlegen, kann die Übergabe später auch nicht ohne weiteres einseitig rückgängig gemacht werden. Wenn die Übergeberseite hier Handlungsspielraum behalten möchte oder auch Sorge hat, aus dem Haus vertrieben zu werden, sollte ein Übergabsvertrag nicht abgeschlossen werden. In diesen Fällen wäre ein Testament oder ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall zu empfehlen.

Was ist sonst noch zu bedenken?  

Im Rahmen einer Übergabe sollten – wenn möglich – auch die Pflichtteilsansprüche weiterer Kinder der Übergeberseite geregelt werden, um spätere Streitigkeiten oder gar Prozesse zu vermeiden.

Welche Kosten fallen für eine Übergabe an?  

Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in Österreich derzeit nicht eingehoben. Sind von der Übergabe Liegenschaften betroffen, fällt Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr an. Dazu kommen die Kosten der Vertragserrichtung und Durchführung, die für jeden Fall gesondert zu berechnen sind.

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